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Was ist das Ziel?

Der Arbeitsplatz soll erhalten werden. Dies kommt sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber zugute. 

Für wen?

Für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie behindert sind.

Wann?

Wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist.

Wer?

Der Arbeitgeber muss unter Beteiligung des Betriebsrates/Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten; so sieht es das Gesetz vor.

In Betrieben ohne Betriebsrat und/ oder Schwerbehindertenvertretung ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ebenfalls anzubieten.

Ist die Teilnahme Pflicht?

Nein, die Teilnahme steht den Beschäftigten frei.

Wie sieht so ein Betriebliches Eingliederungsmanagement eigentlich aus?

Erste Antworten auf diese Frage gibt Ihnen diese Materialsammlung. Der einzelne Wiedereingliederungsprozess gestaltet sich jedoch so individuell, dass auf eine persönliche Beratung nicht verzichtet werden kann.

Wer bietet Unterstützung?

Ihre Rehabilitationsträger, z.B. Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre Krankenkasse, unterstützen Sie bei Fragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Zudem sind in der BEM-Materialsammlung weitere Institutionen aufgeführt, die Ihnen zur Seite stehen.

Informationen zur BEM-Materialsammlung

In der Materialsammlung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement haben wir für Sie Links zu praxisnahen Informationen rund um das Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement zusammengestellt. Die verlinkten Materialien sind auf ihre Themenrelevanz und Qualität geprüft.

Inhalte und Funktionen der Materialsammlung
Bei den in der BEM-Materialsammlung verlinkten Informationsmaterialien handelt es sich um Flyer, Broschüren, Informationsschriften und -sammlungen sowie Artikel zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Die Materialien liegen aus urheberrechtlichen Gründen leider nicht im pdf-Format vor, sondern können nur über Links abgerufen werden. Einige Veröffentlichungen können beim jeweiligen Anbieter auch als Printversion angefordert werden. Auf diese Möglichkeit wird explizit hingewiesen.

Umfang und Aktualität der Materialsammlung
Die Materialsammlung stellt keinen vollständigen Nachweis sämtlicher Publikationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement dar, sondern eine praktisch nutzbare Handlungshilfe. Publikationen, die inhaltlich weitgehend übereinstimmen, wurden nicht mehrfach aufgenommen. Die Materialsammlung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
  

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