Der Arbeitsplatz soll erhalten werden. Dies kommt sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber zugute.
Für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie behindert sind.
Wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist.
Der Arbeitgeber muss unter Beteiligung des Betriebsrates/Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten; so sieht es das Gesetz vor.
In Betrieben ohne Betriebsrat und/ oder Schwerbehindertenvertretung ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ebenfalls anzubieten.
Nein, die Teilnahme steht den Beschäftigten frei.
Erste Antworten auf diese Frage gibt Ihnen diese Materialsammlung. Der einzelne Wiedereingliederungsprozess gestaltet sich jedoch so individuell, dass auf eine persönliche Beratung nicht verzichtet werden kann.
Ihre Rehabilitationsträger, z.B. Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre Krankenkasse, unterstützen Sie bei Fragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Zudem sind in der BEM-Materialsammlung weitere Institutionen aufgeführt, die Ihnen zur Seite stehen.
In der Materialsammlung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement haben wir für Sie praxisnahe Informationen rund um das Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement zusammengestellt. Diese Informationen sind auf ihre Themenrelevanz und Qualität geprüft.
Inhalte und Funktionen der Materialsammlung
Bei den in der BEM-Materialsammlung eingestellten Informationsmaterialien handelt es sich um Flyer, Broschüren, Informationsschriften und Artikel zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Die Materialien liegen im pdf-Format vor. Einige können beim jeweiligen Anbieter auch als Printversion angefordert werden. Auf diese Möglichkeit wird explizit hingewiesen.
Umfang und Aktualität der Materialsammlung
Die Materialsammlung stellt keinen vollständigen Nachweis sämtlicher Publikationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement dar, sondern eine praktisch nutzbare Handlungshilfe. Publikationen, die inhaltlich weitgehend übereinstimmen, wurden nicht mehrfach aufgenommen. Die Materialsammlung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
"Starke Muskeln, gesunde Knochen – beweglich bleiben im Beruf" - wer wünscht sich das nicht? Wie Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Arbeitswelt wirksam vorgebeugt werden kann, zeigen die iga-Fakten 2.
Unser Newsletter iga.aktuell informiert Sie über die vierte Netzwerkkonferenz des DNBGF, die iga-Fakten zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen und in "Schnipseln" über ausgewählte Projekte, Veröffentlichungen und Veranstaltungen.
Der zweite Teil des iga-Reports 17 beschreibt Bedingungen und Voraussetzungen für den Verbleib und den erfolgreichen Berufswechsel von Straßen- und Tiefbauern.
Zusätzlich wurde in der Anlage 2 zum iga-Report 17 die Risikoanalyse zu Berufen mit begrenzter Tätigkeitsdauer veröffentlicht.
Die Ergebnisse der Umfrage zu Motiven und Hemmnissen für Betriebliches Gesundheitsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen sind als iga-Report 20 erschienen.
wird in einer neuen, kurzen Broschüre vorgestellt. Erklärt werden die Grundzüge und Hintergründe. Außedem kommen Betriebe zu Wort, in denen das IBGM bereits getestet wurde.
Ein so genannter Wegweiser für die Beschäftigten erklärt zusätzlich kurz und knapp, was der Arbeitgeber für die Gesundheit tun muss und was sie selbst für ihre Gesundheit tun können und sollten. Den Wegweiser gibt es in Deutsch, in englisch-deutsch und türkisch-deutsch.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung zur iga-Internetseite und den Informationsmaterialien.