„Sind Beschäftige innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).“
(SGB IX § 84 Abs. 2)
stellt in Form einer Synopse Berufe mit einer Vielzahl an Risikofaktoren im Sinne von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren den Berufen gegenüber, die von einer großen Krankheitslast gekennzeichnet sind.
Unser Newsletter berichtet über das Projekt "Mein nächster Beruf" in der Reinigungsbranche und stellt ein Training vor, dass hilft, Verhalten besser zu steuern. Ziel ist es, Burnout und Depressionen vorzubeugen.
enthält die Ergebnisse des iga-Barometers zum Stellenwert der Arbeit, zum Gesundheitsverhalten und subjektiven Gesundheitszustand sowie zur Zusammenarbeit in altersgemischten Teams aus Sicht der deutschen Erwerbstätigen.
wurden der "igaCheck 2011" - Report 19 und Software - und der iga-Report 6 "Instrumente zum Bewerten betrieblicher Störung" mit dem Ausfallkostenkalkulator.