Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung sind eine Gemeinschaftsaufgabe:
Beide arbeiten Hand in Hand zum Wohle der Beschäftigten und Unternehmen. Das sieht auch der Gesetzgeber so vor, der mit der Gesundheitsreform ab dem 01.04.2007 eine noch engere Abstimmung zwischen Trägern der Unfall- und Krankenversicherung festgelegt hat.
Ob Sie sich mit Ihren Problemen und Wünschen im ersten Schritt an die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft wenden, hängt von vielen Rahmenbedingungen ab, z.B. Ihrer Problemlage, dem Angebot der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Zuständigkeit der Krankenkassen.
Mit unseren Fragen und Antworten hoffen wir, Ihnen die ersten Antworten geben zu können. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an unsere iga-Kontaktstelle wenden.
Betriebliche Gesundheitsprogramme können Gesundheit, Motivation und Lebensqualität der Beschäftigten und damit zugleich das Betriebsergebnis verbessern. Voraussetzung ist: Sie werden zum festen Bestandteil des betrieblichen Managements. Krankenkassen bietet engagierten Firmen ein ganzheitlich ausgerichtetes, wissenschaftlich fundiertes Gesundheitskonzept mit maßgeschneiderten Vorschlägen für mehr Gesundheit im Betrieb. Interessierte Unternehmen werden individuell unterstützt mit zuverlässigen Analysen, Empfehlungen zur Umsetzung, qualitätsgeprüften Angeboten und Erfolgskontrollen. Je nach Bedarf kombiniert mit dem zusätzlichen Fachwissen anderer Experten, z.B. der Berufsgenossenschaften, entstehen so positive Effekte, die sich für Mitarbeiter und Unternehmen auszahlen.
Als Orientierungshilfe für qualitätsgesichertes Handeln in der betrieblichen Gesundheitsförderung haben die Krankenkassen einen Leitfaden erstellt. Danach sind es – auch unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse – folgende Handlungsfelder, für die verstärkt Bedarf besteht, die nachweislich gesundheitlich wirksam sind und zu denen die Krankenkassen Maßnahmen anbieten:
Zusätzlich können Krankenkassen Unternehmen beraten, wie sie Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich gestalten können. Der Leitfaden wird im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Bedingungen zurzeit durch die gesetzliche Krankenversicherung überarbeitet.
Wir haben für Sie einige Informationen zu Aktivitäten von AOK, BKK und Ersatzkassen zusammengestellt.
Ziel der berufsgenossenschaftlichen Prävention ist sichere und gesunde Arbeit. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sollen verhindert werden. Dabei folgt die Prävention einem ganzheitlichen Ansatz, in dem Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz den gleichen wichtigen Stellenwert haben. Alle arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren werden so in die Präventionsarbeit der Berufsgenossenschaften integriert.
Unternehmen müssen die arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mittels Gefährdungsbeurteilung im Betrieb ermitteln und bewerten. So wird sichergestellt, dass nicht erst nach einem Unfall reagiert wird. Gefährdungen können gezielt abgestellt und Maßnahmen zum Arbeitsschutz rechtzeitig ergriffen werden. Die Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung und beraten, wie branchenspezifische Risiken und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden bzw. verringert werden können (z.B. psychische bzw. physische Belastungen, Sucht, Gewalt am Arbeitsplatz). Berufsgenossenschaften bieten zu den Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Seminare und Fortbildungen für Beschäftigte und Unternehmer an und bilden Fachkräfte für Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben aus. Darüber hinaus stellen sie den Betrieben umfangreiches Informationsmaterial, Handlungs- und Praxishilfen zur Verfügung. Weitere Präventionsdienstleistungen sind die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und auch die Begleitung bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen.
Krankenkassen unterstützen und begleiten Unternehmen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Der Prozess besteht aus:
Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen insbesondere in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Präventionsdienstleistungen umfassen dabei u.a. Beratung, Ermittlung, Information und Kommunikation (Info-Material), Schulung, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Sie begleiten Unternehmen inzwischen auch verstärkt bei der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Die Prävention folgt dabei einem systematischen und ganzheitlichen Ansatz, der auf Gefährdungsbeurteilungen basiert und sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und gesundheitsfördernde Maßnahmen einschließt. Dabei spielen sowohl physische als auch psychische Gefährdungen eine Rolle. Entsprechende Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung erhalten die Unternehmen durch ausgearbeitete branchenspezifische Check- und Prüflisten, Maßnahmenvorschläge sowie durch die beratenden Aufsichtspersonen.
Darüber hinaus fördern und erarbeiten die Berufsgenossenschaften und auch Unfallkassen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedsunternehmen Präventionsprojekte zu branchenspezifischen Problemen. Beratungen stehen dabei oft im Zusammenhang mit Schulungen und Trainingsmaßnahmen für die Beschäftigten und die Führungskräfte.
Je nach Branche werden dabei verschiedene Schwerpunkte gesetzt. So sind beispielweise die Beschäftigten der Bauwirtschaft vielfältigen Gefahren, wie mechanischen Einwirkungen (z.B. durch Maschinen), Absturzgefahr durch Arbeiten in großen Höhen oder Einwirkungen durch Gefahrstoffe ausgesetzt. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt der Prävention auf diesen Risiken. In anderen Branchen hat sich dagegen die Reduktion psychischer Belastungen und Beanspruchungen zu einem Schwerpunkt entwickelt.
Beispiele für gelungene Kooperationen finden Sie in unseren Praxisbeispielen oder auf dem Internetauftritt des Arbeitskreises der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung.
Das GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz hat zu einer Neuregelung der betrieblichen Gesundheitsförderung geführt. Das Gesetz sieht vor, dass "…die Krankenkassen [...] Leistungen der Gesundheitsförderung in Betrieben…" erbringen und "…bei der Wahrnehmung der Aufgaben … die Krankenkassen mit dem zuständigen UV-Träger..." zusammenarbeiten.
Für die Finanzierung von Leistungen zur Primärprävention und betrieblicher Gesundheitsförderung ist ein Richtwert von 2,74 Euro (2007) je Versicherten und Kalenderjahr vorgesehen. Welche Leistungen finanziert werden, finden Sie in der Antwort zur Frage Wie können Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften mein Unternehmen bei der Prävention unterstützen?
Am sinnvollsten ist es, die Krankenkasse zu kontaktieren, in der die meisten Beschäftigten eines Unternehmens versichert sind. Dies kann die Personalabteilung ermitteln.
Bei der AOK gibt es Koordinatoren auf Landesebene. Bei Fragen kann man sich an die Ansprechpartnerin des AOK-Bundesverbandes im Bereich "Gesunde Unternehmen" Patricia Lück wenden.
Eine Liste aller Betriebskrankenkassen finden Sie auf dem BKK-Internetauftritt. Bei Fragen können Sie sich an den Ansprechpartner des BKK Bundesverbandes Jürgen Wolters wenden.
Die Kontaktdaten der einzelnen Ersatzkassen finden Sie auf der vdek-Internetseite. Bei Fragen können Sie sich an den Ansprechpartner des vdek Jens Hupfeld wenden.
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind im SGB VII geregelt. Dort ist in §14 festgelegt, dass "..die Unfallversicherungsträger [...] mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe [...] sorgen." Dabei sollen sie "auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen."
Grundsätzlich ist im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes der Unternehmer dafür verantwortlich, die Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu finanzieren. Die Berufsgenossenschaften beraten und unterstützen ihn im Rahmen ihres Präventionsauftrages dabei unentgeltlich mit Beratungen, Schulungen, Informationsmaterialien, branchenspezifische Maßnahmen bei speziellen Gefährdungen, z.B. bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagements.
Jedes Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder, wenn es ein Unternehmen des öffentlichen Dienstes ist, einer Unfallkasse an. Die Berufsgenossenschaften sind dabei nach Branchen gegliedert (Details sind im Katasterverzeichnis geregelt), die Unfallkassen nach Regionen. Auskunft bei Fragen zur Zugehörigkeit gibt die Infoline.
Die Spitzenverbände der Träger der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung haben für Unternehmen Empfehlungen erstellt, wie eine kassenartenübergreifende Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten durchgeführt werden kann. Die wichtigsten Punkte sind:
Den vollständigen Text der Empfehlungen finden Sie auf dem Internetauftritt des Arbeitskreises Prävention in der Arbeitswelt.
Bereits auf dem DGUV-Internetauftritt sind viele statistische Broschüren abrufbar, so z.B. „BG-Statistiken für die Praxis“, „Arbeitsunfallstatistiken“ oder Informationen zu Berufskrankheiten. Einzelne branchenbezogene Statistiken finden Sie auch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bitte melden Sie sich bei weitergehenden Fragen bei Ihrer Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Neben Beratungsunternehmen, Initiativen und Institutionen, die man zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz ansprechen kann, übernimmt das Projekt Gesunde Arbeit in verschiedenen Regionen eine Lotsenfunktion für kleine und mittlere Unternehmen.
Wir berichten in unserem Newsletter unter anderem über aktuelle iga-Veröffentlichungen und stellen die neue Seminarreihe "Gesundheits- und alternsgerecht führen" vor.
betrachten unter dem Titel "Restrukturierung" Veränderungsprozesse im Unternehmen und deren Auswirkungen. Es werden Empfehlungen für eine mitarbeiterorientierte Gestaltung des betrieblichen Wandels gegeben.
stellt in Form einer Synopse Berufe mit einer Vielzahl an Risikofaktoren im Sinne von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren den Berufen gegenüber, die von einer großen Krankheitslast gekennzeichnet sind.