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Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung

Analyse, Bewertung und Gestaltung von Arbeitsbedingungen

Unternehmen sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die so genannte Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze durchzuführen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsmittel und -prozesse gezielt und rechtzeitig zu gestalten. Das soll Gefährdungen möglichst präventiv und nachhaltig vermindern oder beseitigen. Beratend stehen den Unternehmern dabei die Berufsgenossenschaften zur Seite.

Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet folgende Prozessbausteine:

  1. Analyse: zielt auf die systematische Ermittlung von Gefährdungen.
  2. Beurteilung: Durch eine Risikoabschätzung und Risikobewertung wird beurteilt, ob Sicherheit (akzeptables Restrisiko) oder Gefahr (nicht akzeptables Risiko) vorliegt.
  3. Setzen von Zielen
  4. Entwickeln von Lösungsalternativen: Auf der Basis der Ziele sind Lösungen zu entwickeln. Für unterschiedliche Ziele sind unterschiedliche Lösungen möglich. Aber auch für ein Ziel sind unterschiedliche Maßnahmen prinzipiell möglich.
  5. Auswahl der Lösung: Es müssen Entscheidungen über die Maßnahmen herbeigeführt werden. Dabei bilden die Ziele ein wesentliches Entscheidungskriterium.
  6. Durch- und Umsetzung der Lösung: Maßnahmen müssen im Betrieb von Führungskräften durchgesetzt werden. Eine Umsetzung muss entsprechend Zielvorgabe und Entscheidung erfolgen.
  7. Wirkungskontrolle: Die Wirkungskontrolle bildet den Schluss des systematischen Vorgehens. Es ist anhand der Ziele zu beurteilen, ob die Maßnahmen die Gefährdungen wie vorgesehen beseitigt bzw. verringert haben und ob nun evtl. neue Gefährdungen entstanden sind.
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