Unternehmen sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die so genannte Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze durchzuführen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsmittel und -prozesse gezielt und rechtzeitig zu gestalten. Das soll Gefährdungen möglichst präventiv und nachhaltig vermindern oder beseitigen. Beratend stehen den Unternehmern dabei die Berufsgenossenschaften zur Seite.
Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet folgende Prozessbausteine:
stellt in Form einer Synopse Berufe mit einer Vielzahl an Risikofaktoren im Sinne von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren den Berufen gegenüber, die von einer großen Krankheitslast gekennzeichnet sind.
Unser Newsletter berichtet über das Projekt "Mein nächster Beruf" in der Reinigungsbranche und stellt ein Training vor, dass hilft, Verhalten besser zu steuern. Ziel ist es, Burnout und Depressionen vorzubeugen.
enthält die Ergebnisse des iga-Barometers zum Stellenwert der Arbeit, zum Gesundheitsverhalten und subjektiven Gesundheitszustand sowie zur Zusammenarbeit in altersgemischten Teams aus Sicht der deutschen Erwerbstätigen.
wurden der "igaCheck 2011" - Report 19 und Software - und der iga-Report 6 "Instrumente zum Bewerten betrieblicher Störung" mit dem Ausfallkostenkalkulator.