Die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger (SV-Träger) bei der Prävention und Gesundheitsförderung ist mehr als ein gesetzlicher Auftrag (Präventionsgesetz – PrävG). Sie dient den gemeinsamen Zielen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung.
Mit ihren Unterstützungsangeboten für Betriebe möchten diese Träger:
Zusammengenommen decken die Kompetenzen und Unterstützungsangebote der SV-Träger ein weites Spektrum zu Gesundheit und Sicherheit ab. Das sind ideale Voraussetzungen, um Betrieben bei all ihren Belangen rund um diese Themen zu helfen. Für den Beratungserfolg kommt es auf eine starke Partnerschaft der SV-Träger in der Region an.
Informieren Sie sich hier, wie Kooperation über Sozialversicherungszweige hinweg den Beratungserfolg unterstützen kann!
Diese Informationsseiten richten sich an die Fachkräfte der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung.
Aber auch andere Fachleute finden hier Tipps und Ideen für ihren nächsten Beratungsauftrag.
iga beantwortet folgende Fragen:
Auf der Grundlage der §§ 20b und 20c SGB V sowie § 14 (2) SGB VII arbeiten Kranken- und Unfallversicherung bei der BGF und Prävention eng zusammen. Das PrävG erweitert den Kooperationsauftrag auf weitere SV-Träger.
Die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) beschreiben den Rahmen der Zusammenarbeit und eines koordinierten und abgestimmten Vorgehens der SV-Träger.