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Kontakte aufbauen

Sie beraten Betriebe zu Aspekten der Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten und möchten weitere Sozialversicherungsträger als Kooperationspartner in die Beratung einbeziehen? Hier finden Sie Informationen und nützliche Tipps, um die richtige Ansprechperson zu finden.

Wie finde ich die richtige Ansprechperson?

Ansprechperson bei einer Krankenkasse finden

Die Beschäftigten in einem Unternehmen sind meist bei verschiedenen Krankenkassen versichert. Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) richten sich dennoch an alle Beschäftigten in einem Betrieb.

Sie beraten für einen Unfall- oder Rentenversicherungsträger einen Betrieb und suchen eine Krankenkasse als Kooperationspartner? Sie haben verschiedene Ansatzpunkte für Ihre Recherche nach geeigneten Krankenkassen und Ansprechpersonen.

 

Geschäftsführung/Personalverantwortliche im Betrieb: 

  • Arbeitet der Betrieb aktuell mit einer oder mehreren Krankenkassen in der BGF zusammen (z. B. jeweilige Ansprechperson erfragen)? 
  • Arbeitete der Betrieb bereits früher mit Krankenkassen in der BGF zusammen?
  • Gibt es Kooperationen von Krankenkassen mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin?

 

Eigener Unfall- oder -Rentenversicherungsträger:

  • Gab es bisher schon gute regionale Zusammenarbeit mit Krankenkassen im Themenfeld Gesundheitsförderung?

 

Vorgehen:

Am besten sprechen Sie zunächst die Krankenkasse an, zu der schon Kontakte im Betrieb bestehen oder bei der ein größerer Teil der Beschäftigten versichert ist.

Die erste Anlaufstelle sind meist die Ansprechpersonen im Firmenkunden-/Arbeitgeberservice der Krankenkassen.
Diese können den Kontakt zu ihren BGF-Fachleuten vermitteln, die für betriebliche Gesundheitsprojekte zuständig sind. 

Wichtig: Voraussetzung für die Kooperation auf betrieblicher Ebene ist immer das Einverständnis des Betriebes.

In der Regel ist ein Betrieb mit seinen Beschäftigten bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft versichert. Für öffentliche Organisationen (Verwaltungen, Einrichtungen, Körperschaften) und deren Angestellte sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) zuständig. Davon nicht betroffen sind Beamte und Beamtinnen, für die der staatliche Arbeitgeber selbst die Haftung für Unfälle übernimmt.

In der Regel gibt es also für einen Betrieb oder eine öffentliche Organisation nur einen zuständigen Unfallversicherungsträger.

Um welchen Unfallversicherungsträger es sich dabei handelt, können Sie bei der Geschäftsführung, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Personalabteilung erfragen.

 

Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Häufig lässt sich die zuständige Berufsgenossenschaft aus der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens herleiten. Insgesamt gibt es 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften (BG), deren Namen in der Regel auf die zugehörige Branche hindeuten (z. B. BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe - BGN, BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BG ETEM).

Übersicht der gewerblichen Berufsgenossenschaften:
https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/bgen/index.jsp

 

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Für öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen bestimmt in der Regel der Standort in einem Bundesland die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers. Ausnahmen sind hier die Unfallversicherung Bund und Bahn, die bundesweit für die obersten Bundesbehörden zuständig ist oder auch einige Feuerwehrunfallkassen, die für Feuerwehren in bestimmten Regionen zuständig sind.

Übersicht aller Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand:
https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp

 

Infohotline der gesetzlichen Unfallversicherung

Sie konnten den zuständigen Unfallversicherungsträger nicht ausfindig machen? Die Infohotline der gesetzlichen Unfallversicherung kann Ihnen bei der Suche nach der richtigen Ansprechperson weiterhelfen.
Telefon: +49 800 60 50 404 (kostenfrei; Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr)
E-Mail: info@remove-this.dguv(.)de 

 

DGUV-Landesverbände

Suchen Sie Ansprechpersonen für die überbetriebliche Vernetzung, so helfen Ihnen die DGUV-Landesverbände gerne weiter. Eine Übersicht der Präventionskoordinatoren und -koordinatorinnen finden Sie unter Download: Liste der Präventionskoordinatoren der DGUV-Landesverbände.

Website: https://www.dguv.de/landesverbaende/de/bg-uk-lv/landesverbaende/index.jsp

Bei der Deutschen Rentenversicherung beantwortet der Firmenservice alle Fragen rund ums Leistungsspektrum und konkrete Angebote für gesunde Beschäftigte, Rente, Altersvorsorge sowie Sozialabgaben. Suchen Sie eine Ansprechperson für das von Ihnen betreute Unternehmen, dann ist der Firmenservice Ihre erste Anlaufstelle.

Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung

Telefon: +49 800 1000 453 (kostenfrei; Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr)
E-Mail: firmenservice@remove-this.deutsche-rentenversicherung(.)de 
Website: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/firmenservice 

Sie haben grundlegende Fragen zur Kooperation zwischen den Sozialversicherungsträgern? 

Wenden Sie sich an unsere iga.Kontaktstelle.