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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Leistungen der Sozialversicherungsträger

Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum stellt für alle Beteiligten eine herausfordernde Situation dar. Und sie kann jeden und jede treffen. Arbeitgebende in Deutschland sind verpflichtet, bei längerer Arbeitsunfähigkeit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen.

  • Doch was heißt „längerer Zeitraum“?
  • Was sind Anforderungen an ein BEM?
  • Und wie können Unternehmen ihren Beschäftigten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz helfen? 

Die neue Arbeitshilfe bietet Antworten auf diese Fragen und zeigt individuelle Möglichkeiten zur Unterstützung der Verantwortlichen im Betrieb und der Betroffenen auf. Denn die Gestaltung des BEM-Verfahrens muss ebenso individuell sein, wie es die Gründe für krankheitsbedingte Fehlzeiten sind.

Die Broschüre geht vor allem auf die gesetzlichen Grundlagen und die Rolle der Sozialversicherungsträger im BEM-Prozess ein. Dabei ist es wichtig zu klären, welche Personen beteiligt werden sollten und welche Aufgaben sie übernehmen.

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