Umgang mit Sucht: Auffälligkeiten ansprechen

Im Betrieb können verschiedene Personen das Gespräch mit einem Kollegen oder einer Kollegin suchen, wenn problematischer Suchtmittelkonsum oder Suchtverhalten vermutet wird. Wenn Beschäftigte durch auffälliges Verhalten am Arbeitsplatz auf mögliche persönliche oder gesundheitliche Probleme hinweisen, ist es Aufgabe der Führungskraft, angemessen zu reagieren. Doch im Umgang mit Suchtthematiken sind viele unsicher.

Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung arbeitsvertraglicher Pflichten, sondern auch um Fürsorge und Unterstützung. Führungskräfte haben die Verantwortung, spätestens dann einzuschreiten, sobald die Sicherheit bei der Arbeit gefährdet ist. Oft sind es aber auch die direkten Kolleginnen und Kollegen, denen schon frühe Anzeichen eines Suchtverhaltens auffallen. 

Ansprechen heißt Verantwortung übernehmen

Das Ansprechen von problematischem Verhalten sollte so früh wie möglich erfolgen: je eher, desto besser. Alle im Betrieb sollten Auffälligkeiten ansprechen. Schon allein die Tatsache, dass die betroffene Person erfährt, dass jemand ihr Suchtverhalten oder den Konsum bemerkt hat, kann schon ein erster Schritt in Richtung Veränderung sein. 

Während des Gesprächs mit der betroffenen Person ist es wichtig, nur Dinge anzusprechen, die man beobachtet hat und keine Vermutungen aufzustellen. Zur Vorbereitung ist es sinnvoll, sich sowohl über die Wortwahl, die Gestaltung des Gesprächsrahmens als auch die Zielsetzung Gedanken zu machen. So entsteht ein klarer und professioneller Gesprächsverlauf. 

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Gesprächsinhalte und Ziele

Im Gespräch ist es wichtig, zunächst konkrete und sachliche Beobachtungen zu schildern – zum Beispiel wiederholtes Zuspätkommen, Leistungseinbrüche oder auffälliges Verhalten im Arbeitsalltag. Dabei sollte die Führungskraft neutral bleiben und keine persönlichen Vermutungen äußern oder Diagnosen stellen. Im Anschluss wird die Wirkung des Verhaltens angesprochen, etwa auf das Team, die Arbeitsabläufe oder die Kundenzufriedenheit, und die eigene Verantwortung als Führungskraft deutlich gemacht. Es folgt der Hinweis auf mögliche Unterstützungsangebote, wie eine betriebsärztliche Beratung, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) oder externe Suchtberatungsstellen.

Gleichzeitig soll der oder die Mitarbeitende sensibilisiert werden, Verantwortung für sein oder ihr Verhalten zu übernehmen. Abschließend sind klare Erwartungen an das zukünftige Verhalten zu formulieren – etwa Zuverlässigkeit, Arbeitsfähigkeit und Abstinenz am Arbeitsplatz – sowie die nächsten Schritte zu vereinbaren, inklusive möglicher Konsequenzen bei weiteren Auffälligkeiten.

Das Gespräch dient somit der Klärung, der Unterstützung und – falls nötig – der Einleitung weiterer Schritte im Rahmen betrieblicher oder arbeitsrechtlicher Prozesse. Ziel der Gespräche ist es, auf auffälliges Verhalten zu reagieren und damit sowohl die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Person als auch das Teamklima zu schützen.

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